Kassenpatienten

Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Kassenversicherung (GKV) wie z.B. Techniker, AOK, Barmer, IKK, etc. ?

Da viele sinnvolle diagnostische Maßnahmen von den gesetzlichen Kassen nicht mehr erstattet werden und auch die menschlich-ethische Betreuung der Patienten keinen Niederschlag in der Vergütung findet, habe ich mich bewußt gegen die Teilnahme am Kassenarztsystem entschieden und behandele privatärztlich.

Zur Information: Ein Kassenarzt erhält aktuell im Schnitt ca. 35 EUR/Quartal für einen Kassen- patienten erstattet. Von diesem Betrag sind alle Leistungen zu bestreiten; d.h. notwendige Untersuchungen, Labor, etc. gehen voll zu Lasten des behandelnden Arztes. Zusätzlich sind die Medikamente budgetiert; ein Kassenarzt behandelt deshalb immer mit dem Risiko am Jahresende enorme Regresse - also Rückforderungen- ausgesetzt zu sein, wenn er zuviele Medikamente verordnet hat. Die Behandlung von Kassenpatienten trägt in vielen Praxen nicht einmal die Unkosten (Miete, Personal, Steuern, etc.).
Kein Wunder also, dass die durchschnittliche Behandlungszeit mittlerweile unter drei Minuten liegt. Überleben kann nur der, der auf “Masse behandelt”. Viele Kollegen sehen deshalb im Tag meist über 50 Patienten ! Dass hier eine sinnvolle und medizinisch gründliche Behandlung auf der Strecke bleibt ist offensichtlich.

Aus diesem Grund habe ich mich diesem System nicht angeschlossen. Massenbehandlung und sinnvolle Präventionsmedizin passen nicht zusammen. Diese Entscheidung ermöglicht die sorgfältige präventive Diagnostik, um Erkrankungen oftmals bereits so früh zu erkennen, bevor sie überhaupt zu manifesten Erkrankungen und Schädigungen des Körpers führen; und nicht erst wenn der Mensch erkrankt ist (z.B. PSA-Kontrolle zur Früherkennung von Prostataveränderungen, die von den gesetzlichen Kassen NICHT mehr bezahlt wird).

Welche Möglichkeit gibt es nun für gesetzlich Versicherte eine Behandlung/Beratung zu erhalten ?

Sie haben zum einen die Wahl unsere Gebühren privat zu bezahlen. Für gesetzlich versicherte Selbstzahler haben wir spezielle Behandlungspakete geschnürt in denen die wichtigsten Untersuchungen/Beratungen enthalten sind und die durchaus für Jedermann/-frau erschwinglich sind. So gibt es Komplettpakete für Präventionsberatung, Kardiologischer CheckUp, Ernährungsberatung, Diabetesberatung u.v.w. Fragen Sie uns nach weiteren Angeboten: GKV@praxis-kleemann.de

Die andere Möglichkeit besteht darin, dass gesetzlich Versicherte die Möglichkeit haben, bei Ihrer Krankenkasse den so genannten “Kostenerstattungstarif” zu wählen. Dies bedeutet, dass Sie als gesetzlich Versicherter dann wie ein Privatpatient behandelt werden. D.h. Sie erhalten vom Arzt eine Gebührenrechnung, die Sie bezahlen und dann bei Ihrer Kasse zur Erstattung einreichen. Die Berechnung der Gebühren orientiert sich hier an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte); eine Erstattung erfolgt im Allgemeinen bis zum 1-fachen Satz der Kosten. Manche Kassen berechnen Ihnen allerdings eine “Aufwandsentschädigung” bis maximal 5% des Rechnungsbetrages (gesetzliche Grenze); viele Kassen -z.B. Techniker- verzichten jedoch auf diese Aufwandsentschädigung. Die Wahl dieses speziellen Tarifs gilt für drei Monate, so dass Sie anschließend wieder die Gelegenheit haben in den normalen Sachleistungserstattungstarif zu wechseln. Über diese spezielle Möglichkeit beraten wir Sie gerne. Informationen erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse. 
                                                                                gkv@praxis-kleemann.de

Kostenerstattungstarif:

Bei der Umsetzung der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen  Krankenversicherungen den Kostenerstattungstarif eingeführt.

Über diesen Tarif können nun auch gesetzlich Versicherte den  Status eines Privatpatienten erlangen.

Ablauf:
Entscheidet sich der Versicherte für den Kostenerstattungstarif, wird er wie ein Privatpatient behandelt !  Dies hat einige wichtige Vorteile, wie zum  Beispiel eine größere Bandbreite an Leistungen, die vom Regelkatalog der gesetzlichen Kassen abweichen. Der Tarif ist allerdings nicht für alle  geeignet, da er ggfs. eine finanzielle Belastung darstellen kann und  der Versicherte drei Monate lang an ihn gebunden ist.

Der Arzt rechnet für seine Leistungen nun nach der Gebührenordnung für  Privatpatienten ab, deren Preise meist über den Kassensätzen liegen. Der Versicherte muss die Kosten zunächst selbst begleichen, um sie sich  anschließend von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Erstattung  erfolgt allerdings lediglich in Höhe der Kassensätze und eines Anteils  der Differenz zwischen privaten Gebühren und Kassensatz. Alles, was über diesen Anteil hinausgeht, wird nicht erstattet. Der Tarif ist variabel, da dieser Anteil von den Krankenkassen individuell festgelegt werden  kann. Es macht deshalb Sinn die verschiedenen Kassenangebote miteinander zu vergleichen und ggfs. die Kasse zu wechseln.

Beispiel
Für eine bestimmte Leistung kann der behandelnde Arzt laut  Gebührenordnung 350 EUR abrechnen, der Kassensatz liegt allerdings nur bei 250 EUR. Der Patient ist mit einem Kostenerstattungstarif versichert,  nach dem ihm der Kassensatz sowie 80 % des Restbetrags ersetzt werden.  Der Patient bekommt von seiner Krankenkasse folglich 330 EUR erstattet und trägt selbst 20 EUR. Da er jedoch auch die Praxisgebühr spart, reduziert sich sein Anteil hier auf 10 EUR.

 

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